Mitgliedschafts- und Trainingsvertrag
Vertragsbedingungen.
Stand 20.10.2026
§ 1 des Vertrags enthält deine persönlichen Angaben und den gewählten Tarif. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Tarife.
§ 2 Vertragsgegenstand und Trainingsangebot
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt den Teilnehmer, im Rahmen des gewählten Tarifs am Trainingsbetrieb der HONOR MMA Academy teilzunehmen. Zum Angebot gehören insbesondere MMA, Striking (Kickboxen, Muay Thai, Boxen), Ringen und Grappling, Brazilian Jiu-Jitsu sowie ergänzendes Kraft-, Konditions- und Athletiktraining.
(2) Welche Einheiten stattfinden, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Kursplan. Einen Anspruch auf einen bestimmten Trainer, eine bestimmte Gruppe oder eine bestimmte Uhrzeit hat der Teilnehmer nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) HONOR MMA Academy darf Trainer, Trainingszeiten, Inhalte und Gruppeneinteilungen ändern, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und der Charakter des gebuchten Angebots erhalten bleibt.
(4) Die Trainer teilen den Teilnehmer nach tatsächlicher Erfahrung, technischem Stand und Sicherheit in eine Gruppe ein. Aus den Angaben zur Kampfsporterfahrung, aus Graduierungen oder Wettkampferfahrung ergibt sich kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe; die Einteilung kann jederzeit sachgerecht angepasst werden.
§ 3 Tarife, Laufzeit und Kündigungsfristen
(1) Es gelten folgende Tarife:
- Erwachsene · 12 Monate (Erwachsene ab 15 Jahren): Monatsbeitrag 85,00 €. Mindestlaufzeit 12 Monate. Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Ohne Kündigung läuft der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Erwachsene · 24 Monate (Erwachsene ab 15 Jahren): Monatsbeitrag 75,00 €. Mindestlaufzeit 24 Monate. Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Ohne Kündigung läuft der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Kids · 6 bis 10 Jahre (Kinder von 6 bis 10 Jahren): Monatsbeitrag 45,00 €. Keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Teens · 11 bis 14 Jahre (Jugendliche von 11 bis 14 Jahren): Monatsbeitrag 60,00 €. Keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Zusätzlich fällt einmalig eine Anmeldegebühr von 99,00 € an. Sie wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen; für die Eröffnungsaktion gilt § 4.
(3) Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Eröffnungsaktion
(1) Für Verträge, die vom 01.11.2026 bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, entfällt die Anmeldegebühr in allen Tarifen (0,00 € statt 99,00 €). Zusätzlich gelten folgende Beiträge:
- Erwachsene · 12 Monate: im 1. Vertragsmonat 60,00 €, danach 85,00 € im Monat.
- Erwachsene · 24 Monate: vom 1. bis 3. Vertragsmonat je 50,00 €, danach 75,00 € im Monat.
- Kids · 6 bis 10 Jahre: Der Monatsbeitrag bleibt unverändert.
- Teens · 11 bis 14 Jahre: Der Monatsbeitrag bleibt unverändert.
(2) Maßgeblich für die Aktion ist der Tag des Vertragsschlusses. Die ermäßigten Monate werden ab dem vereinbarten Vertragsbeginn gezählt.
(3) Damit beträgt der Gesamtpreis über die Mindestlaufzeit inklusive Anmeldegebühr bei 12 Monaten Laufzeit 995,00 € statt 1.119,00 € und bei 24 Monaten Laufzeit 1.725,00 € statt 1.899,00 €.
(4) Für Verträge, die ab dem Tag nach Aktionsende abgeschlossen werden, gelten wieder die regulären Konditionen nach § 3, sofern keine neue Aktion ausdrücklich bekannt gegeben wird.
§ 5 Wechsel der Altersgruppe
(1) Der Kids-Tarif gilt bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Teilnehmer 11 Jahre alt wird. Ab dem Folgemonat wird die Mitgliedschaft im Teens-Tarif mit dessen Monatsbeitrag fortgeführt. Der Wechseltermin steht bereits in § 1. HONOR MMA Academy weist den Vertragspartner mindestens einen Monat vorher in Textform auf den Wechsel und den neuen Beitrag hin.
(2) Wegen des höheren Beitrags kann der Vertragspartner den Vertrag abweichend von § 3 ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Kids-Tarifs kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Kids-Tarifs zugehen.
(3) Kids- und Teens-Verträge enden automatisch mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Teilnehmer 15 Jahre alt wird; einer Kündigung bedarf es nicht. Für das weitere Training ist ein neuer Erwachsenenvertrag mit 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit abzuschließen. Eine automatische Umwandlung findet nicht statt. Ist der Teilnehmer minderjährig, schließt der gesetzliche Vertreter den neuen Vertrag ab.
(4) Ab 15 Jahren kann der Teilnehmer grundsätzlich am Erwachsenentraining teilnehmen. Die konkrete Gruppe bestimmen die Trainer nach § 2 Abs. 4.
§ 6 Zahlung und SEPA-Lastschrift
(1) Die Beiträge sind monatlich zu zahlen und werden per SEPA-Basislastschrift zum vereinbarten Einzugstag eingezogen. Die Anmeldegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.
(2) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeit erfolgt spätestens drei Kalendertage vor dem Einzug. Bei gleichbleibenden Beträgen kann sie für mehrere Termine gemeinsam erfolgen, zum Beispiel mit der Vertragsbestätigung.
(3) Der Vertragspartner sorgt für ausreichende Deckung des Kontos und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit. Wird eine berechtigte Lastschrift aus einem Grund zurückgegeben, den der Vertragspartner zu vertreten hat, kann HONOR MMA Academy die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Bankgebühren verlangen.
(4) Das Lastschriftmandat ist in Anlage A geregelt.
§ 7 Betriebsferien und Feiertage
(1) Der Monatsbeitrag ist ein auf das Vertragsjahr berechnetes Entgelt, das in gleichen Monatsraten gezahlt wird. Betriebsferien und Feiertage sind darin bereits berücksichtigt.
(2) HONOR MMA Academy bietet in jedem Zeitraum von zwölf Vertragsmonaten an mindestens 49 Kalenderwochen Training an. Für Betriebsferien darf der Trainingsbetrieb insgesamt bis zu 3 Kalenderwochen ruhen, in der Regel zwischen Weihnachten und Neujahr sowie im Sommer. Die Termine werden mindestens vier Wochen vorher bekannt gegeben.
(3) An gesetzlichen Feiertagen kann das Training entfallen.
(4) Während dieser Betriebsferien und an Feiertagen sind die Monatsbeiträge in voller Höhe weiter zu zahlen. Ruht der Trainingsbetrieb darüber hinaus aus Gründen, die das Mitglied nicht zu vertreten hat, schreibt HONOR MMA Academy den anteiligen Beitrag gut oder erstattet ihn. Weitergehende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
§ 8 Nichtteilnahme, Krankheit und Verletzung
(1) Nimmt der Teilnehmer wegen Urlaub, Schule, Beruf, familiärer oder sonstiger persönlicher Gründe nicht am Training teil, bleibt der Beitrag fällig. Eine anteilige Erstattung oder Kürzung erfolgt nicht.
(2) Kann der Teilnehmer wegen Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft für die restliche Vertragsdauer nicht mehr trainieren, kann der Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Sportunfähigkeit ergibt; eine Diagnose muss es nicht enthalten.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Sicherheit, Trainingsregeln und Sparring
(1) MMA und die übrigen angebotenen Sportarten sind Kontakt- und Kampfsportarten. Den Sicherheits- und Trainingsanweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Insbesondere gilt:
- Techniken werden nur nach den Vorgaben der Trainer und entsprechend dem eigenen Leistungsstand ausgeführt.
- Sparring findet nur nach Freigabe und nach den Vorgaben der Trainer statt.
- Vorgeschriebene oder vom Trainer angeordnete Schutzausrüstung ist zu tragen.
- Die Trainer dürfen Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von Übungen, Sparring oder einzelnen Einheiten ausschließen.
- Vorsätzlich gefährdendes, grob unsportliches oder aggressives Verhalten außerhalb des zulässigen Trainingsrahmens wird nicht geduldet.
(2) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann HONOR MMA Academy insbesondere aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
§ 10 Gesundheit
(1) Der Teilnehmer trainiert in eigener gesundheitlicher Verantwortung. Bei Vorerkrankungen, Verletzungen oder Zweifeln an der Belastbarkeit soll vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat eingeholt werden.
(2) Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder Beschwerden, die für ein sicheres Training wichtig sind, teilt der Teilnehmer dem Trainer vor der Einheit mit.
§ 11 Verletzungsrisiko und Haftung
(1) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass MMA, Kickboxen, Ringen, Grappling, BJJ und andere Kontaktsportarten auch bei ordnungsgemäßem Training mit sporttypischen Verletzungsrisiken verbunden sind, die sich nicht vollständig ausschließen lassen.
(2) Dass während Training, Sparring oder einer Partnerübung eine Verletzung eintritt, begründet für sich allein keine Haftung. HONOR MMA Academy haftet nicht für Schäden, die sich allein aus dem allgemeinen, sporttypischen Risiko eines ordnungsgemäß durchgeführten Trainings ergeben und nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von HONOR MMA Academy, ihren gesetzlichen Vertretern, Trainern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen haftet HONOR MMA Academy nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(4) Für Handlungen anderer Teilnehmer haftet HONOR MMA Academy nicht allein deshalb, weil sie während des Trainings geschehen. Sie haftet jedoch, wenn sie oder ein Trainer eigene Aufsichts-, Organisations- oder Sicherheitspflichten schuldhaft verletzt hat. Gesetzliche Ansprüche gegen den handelnden Teilnehmer bleiben unberührt.
(5) Trägt ein Teilnehmer durch schuldhaften Verstoß gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen zu einem Schaden bei, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.
§ 12 Persönliche Gegenstände
Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Mobiltelefonen, Schmuck, Bargeld, Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen haftet HONOR MMA Academy nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertsachen sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
§ 13 Kinder und Jugendliche
(1) Bei minderjährigen Teilnehmern ist der volljährige Vertragspartner bzw. gesetzliche Vertreter Partei dieses Vertrags.
(2) Die Aufsicht von HONOR MMA Academy beschränkt sich auf die angesetzte, von einem Trainer geleitete Trainingseinheit. Eltern bzw. Sorgeberechtigte sorgen dafür, dass Kinder pünktlich gebracht und wie vereinbart abgeholt werden oder allein nach Hause gehen dürfen. Besondere Abhol- oder Heimwegregelungen können gesondert vereinbart werden.
(3) Kids von 6 bis 10 Jahren trainieren im Kids-Bereich, Teilnehmer von 11 bis 14 Jahren im Teens-Bereich. Für den Wechsel der Altersgruppe gilt § 5.
§ 14 Kündigung
(1) Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail an info@honormma.de oder per Brief. Bei Online-Verträgen kann sie außerdem über die Schaltfläche «Verträge hier kündigen» auf www.honormma.de/vertrag-kuendigen erklärt werden.
(2) Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung bei HONOR MMA Academy an. HONOR MMA Academy bestätigt den Eingang und den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, unverzüglich in Textform.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist HONOR MMA Academy / Eliane Moser, Hohe-Flum-Straße 3, 79650 Schopfheim, E-Mail info@honormma.de.
(2) Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Angaben zur Kampfsporterfahrung sowie Bank- und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage ist vor allem die Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); weitere Verarbeitungen können auf gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) beruhen.
(3) Beim Online-Abschluss werden zum Nachweis des Vertragsschlusses Zeitpunkt, IP-Adresse und eine Prüfsumme der Vertragsdaten gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(4) Für den Lastschrifteinzug werden Name des Kontoinhabers, IBAN, gegebenenfalls BIC, Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer, Betrag und Fälligkeit an beteiligte Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister übermittelt. Soweit erforderlich, erhalten außerdem IT-Dienstleister, Buchhaltung, Steuerberatung sowie gesetzlich berechtigte Behörden Vertrags- und Abrechnungsdaten.
(5) Einzelheiten zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten stehen in der Datenschutzerklärung von HONOR MMA Academy.
§ 16 Online-Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist noch kein bindendes Angebot. Vor dem Absenden werden dem Vertragspartner Tarif, Monatsbeitrag, Anmeldegebühr, Gesamtpreis während der Mindestlaufzeit, Laufzeit und Kündigungsbedingungen angezeigt; Eingaben können bis dahin korrigiert werden.
(2) Mit Klick auf die Schaltfläche «Zahlungspflichtig abschließen» gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald HONOR MMA Academy die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung wird in der Regel sofort automatisch versendet und enthält den vollständigen Vertrag als PDF.
(3) Die Unterzeichnung erfolgt elektronisch durch eine auf dem Bildschirm gezeichnete Unterschrift oder durch Eingabe des Namens; eine bestimmte Form ist für den Vertrag nicht vorgeschrieben. Bezahlt wird ausschließlich per SEPA-Lastschrift.
(4) Der Vertragstext wird von HONOR MMA Academy gespeichert und ist dem Vertragspartner mit der Bestätigung als PDF zugänglich. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung teilt der Vertragspartner HONOR MMA Academy unverzüglich mit.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage A – SEPA-Basislastschriftmandat
- Zahlungsempfänger
- HONOR MMA Academy / Eliane Moser
- Gläubiger-Identifikationsnummer
- [DE00ZZZ00000000000]
- Mandatsreferenz
- entspricht der Vertragsnummer
Ich ermächtige HONOR MMA Academy / Eliane Moser, die aus diesem Vertrag geschuldeten monatlichen Beiträge und gegebenenfalls die einmalige Anmeldegebühr von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von HONOR MMA Academy auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Anlage B – Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HONOR MMA Academy / Eliane Moser, Hohe-Flum-Straße 3, 79650 Schopfheim, E-Mail info@honormma.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.honormma.de/vertrag-widerrufen ausüben (Schaltfläche «Vertrag widerrufen»). Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An
- HONOR MMA Academy / Eliane Moser, Hohe-Flum-Straße 3, 79650 Schopfheim, E-Mail info@honormma.de
- Erklärung
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Mitgliedschaft und Training bei der HONOR MMA Academy
- Abgeschlossen am
- ______________________________
- Vertragsnummer
- ______________________________
- Name des/der Verbraucher(s)
- ______________________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- ______________________________
- Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
- ______________________________
- Datum
- ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage C – Foto- und Videoeinwilligung (freiwillig)
Ich willige ein, dass HONOR MMA Academy im Zusammenhang mit Training, Veranstaltungen, Seminaren und Wettkämpfen Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers anfertigt und für die ausgewählten Kanäle zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwendet. Bei Videos umfasst das auch die Stimme.
Mir ist bekannt, dass Inhalte im Internet weltweit abrufbar sind und von Dritten gespeichert, kopiert oder weiterverbreitet werden können. HONOR MMA Academy kann eine Weiterverbreitung außerhalb ihrer eigenen Angebote nicht vollständig verhindern.
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, zum Beispiel per E-Mail an info@honormma.de; der Widerruf hat keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft. Danach entstehen keine neuen Veröffentlichungen mehr, und von HONOR MMA Academy kontrollierte Online-Inhalte werden entfernt, soweit technisch und rechtlich möglich. Bereits verteilte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden, werden aber nicht neu aufgelegt.
Bei minderjährigen Teilnehmern erteilen die Sorgeberechtigten die Einwilligung. Bei gemeinsamem Sorgerecht wird sie erst wirksam, wenn auch der zweite Sorgeberechtigte zugestimmt hat. Der Wille eines einsichtsfähigen Kindes wird zusätzlich berücksichtigt.
